Wenn Reproduktionen von Fotos, Bildpostkarten, Grafiken, Urkunden, Akten, Handschriften, Plänen, Plakaten, Flugschriften und ähnlichem Archivgut des Stadtarchivs Borken in Veröffentlichungen abgebildet oder bei öffentlichen Präsentationen oder in Ausstellungen verwendet werden sollen, richten sich die Gebühren für die Einräumung der Nutzungsrechte nach Art und Zweck der beabsichtigten Nutzung. Nutzungsrechte werden in aller Regel in je einfacher Form, für einen einzelnen Nutzungs- bzw. Veröffentlichungszweck und unter der Auflage erteilt, im Abbildungsnachweis den Urheber sowie das Stadtarchiv Borken als nutzungsberechtigte bzw. aufbewahrende Institution ausdrücklich zu nennen und dem Stadtarchiv Borken ein kostenfreies Exemplar der Veröffentlichung zur Verfügung zu stellen.
Bei internetgestützten Veröffentlichungen dürfen Digitalisate von Archivgut nur in einer Auflösung verwendet werden, die gedruckte Reproduktionen von nennenswerter Größe nicht zulässt. Soweit das Stadtarchiv Borken über die alleinigen Nutzungsrechte verfügt, gelten folgende Gebühren:
Verwendung in Ausstellungen je Reproduktion | 0,50 € |
Verwendung im Internet | 5,00 € |
Verwendung in Druckerzeugnissen | 2,50 € |
bei einer Auflage bis zu 5.000 Exemplaren | 15,00 € |
bei einer Auflage bis zu 10.000 Exemplaren | 20,00 € |
bei einer Auflage bis zu 50.000 Exemplaren | 25,00 € |
bei einer Auflage über 50.000 Exemplaren | 30,00 € |