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Gebührenordnung für das Stadtarchiv Borken

vom 1. Januar 2018

1. Anfertigung von Fotokopien und von Ausdrucken aus Digitalisaten und Mikrofilmen und -fiches

DIN A 4 schwarzweiß0,10 €
DIN A 4 Color0,20 €
DIN A 3 schwarzweiß0,20 €
DIN A 3 Color0,40 €

2. Erstellung von digitalen Reproduktionen

allgemeine Gebühr pro Scan0,50 €
Speicherung auf einem Speichermedium (inkl. Speichermedium)5,00 €
Zustellung von digitalen Reproduktionen per E-Mail oder Filehost-Dienst2,50 €

Bei umfangreichen Kopier-, Druck- oder Scan-Aufträgen, die von Archivmitarbeiter/innen ausgeführt werden müssen, stellen wir bei einem Zeitaufwand, der 30 Minuten überschreitet, pro weiterer angefangener halber Stunde eine Pauschale von 15,00 € in Rechnung.

Eine Weitergabe von Fotokopien, Reproduktionen und Digitalisaten von Archivalien ist gemäß § 9 Absatz 1 der Benutzungsordnung für das Stadtarchiv Borken unzulässig.

3. Beglaubigungen

Beglaubigung von Kopien oder Abschriften aus Geburts-, Heirats- und Sterberegistern und anderen Dokumenten pro Eintrag5,00€

4. Abschriften und Exzerpte aus Archivgut

Anfertigung von Abschriften und Exzerpten aus Archivgut und Übertragungen in moderne Schrift, soweit der Zeitaufwand 30 Minuten überschreitet, je weiterer angefangener halber Stunde15,00 €

5. Ausführliche schriftliche und mündliche Auskünfte

Erteilung ausführlicher mündlicher oder schriftlicher Auskünfte unter Auswertung von archivischen Quellen oder Fachliteratur, soweit der Zeitaufwand 60 Minuten überschreitet, je weiterer angefangener halber Stunde15,00 €

6. Anfertigung von Großkopien und Faksimiles

Die Gebühren für Großkopien und Faksimiles von Archivalien (z.B. von Urkunden) richten sich nach den dabei anfallenden Kosten. Das Stadtarchiv Borken gibt die Anfertigung in Absprache und im Auftrag des Benutzers bzw. der Benutzerin bei einer anderen städtischen Organisationseinheit oder bei einem Fachbetrieb in Auftrag.

7. Gebühren für Nutzungs- und Veröffentlichungsrechte

Wenn Reproduktionen von Fotos, Bildpostkarten, Grafiken, Urkunden, Akten, Handschriften, Plänen, Plakaten, Flugschriften und ähnlichem Archivgut des Stadtarchivs Borken in Veröffentlichungen abgebildet oder bei öffentlichen Präsentationen oder in Ausstellungen verwendet werden sollen, richten sich die Gebühren für die Einräumung der Nutzungsrechte nach Art und Zweck der beabsichtigten Nutzung. Nutzungsrechte werden in aller Regel in je einfacher Form, für einen einzelnen Nutzungs- bzw. Veröffentlichungszweck und unter der Auflage erteilt, im Abbildungsnachweis den Urheber sowie das Stadtarchiv Borken als nutzungsberechtigte bzw. aufbewahrende Institution ausdrücklich zu nennen und dem Stadtarchiv Borken ein kostenfreies Exemplar der Veröffentlichung zur Verfügung zu stellen.

Bei internetgestützten Veröffentlichungen dürfen Digitalisate von Archivgut nur in einer Auflösung verwendet werden, die gedruckte Reproduktionen von nennenswerter Größe nicht zulässt. Soweit das Stadtarchiv Borken über die alleinigen Nutzungsrechte verfügt, gelten folgende Gebühren:

Verwendung in Ausstellungen je Reproduktion 0,50 €
Verwendung im Internet 5,00 €
Verwendung in DruckerzeugnissenEinzelexemplar2,50 €
bei einer Auflage bis zu 5.000 Exemplaren15,00 €
bei einer Auflage bis zu 10.000 Exemplaren20,00 €
bei einer Auflage bis zu 50.000 Exemplaren25,00 €
bei einer Auflage über 50.000 Exemplaren30,00 €

8. Gebührenermäßigungen und -befreiungen

Schüler/innen und Studierende, die das Stadtarchiv und seine Bestände im Rahmen von Qualifikationsarbeiten in Anspruch nehmen, können von Gebühren befreit werden.

Bei nichtkommerziellen pädagogischen, stadtgeschichtlichen, wissenschaftlichen oder kulturellen Nutzungszwecken von öffentlicher Bedeutung können auf Antrag ebenfalls Gebührenermäßigungen oder -befreiungen gewährt werden.