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Dem Stadtarchiv Borken obliegt die Sicherung, Verwahrung, Erhaltung und Erschließung aller archivwürdigen Unterlagen der Stadt Borken in schriftlicher oder elektronischer Form. Es macht diese Unterlagen als Archivgut im Rahmen der geltenden gesetzlichen Vorschriften nutzbar und schützt es vor Vernichtung und Zersplitterung. Dazu erfasst es alle archivwürdigen Unterlagen der städtischen Organisationseinheiten nach fachlichen Gesichtspunkten, übernimmt sie, sichert sie dauerhaft, erschließt sie durch Findmittel, bereitet sie auf und stellt sie für die Benutzung bereit.
Das Archiv der Stadt Borken erfasst, übernimmt, verwahrt und erschließt zur Dokumentation der Geschichte der Stadt auch Unterlagen von anderen Stellen und von Privatpersonen und macht sie allgemein benutzbar.