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Neue Corona-Besuchsregeln für das Stadtarchiv Borken

Ab sofort gilt eine Maskenempfehlung. Eine Terminvereinbarung ist weiterhin notwendig

Besucher-Arbeitsplatz mit Schutzscheibe (Foto: Norbert Fasse, Stadtarchiv Borken)

Ungeachtet der bundesweiten Aufhebung wesentlicher Corona-Schutzmaßnahmen ist die Stadtverwaltung Borken der Auffassung, dass weiterhin große Vorsicht geboten ist, da die Infektionsquote im Kreis Borken nach wie vor außerordentlich hoch ist. Entsprechend gelten für das Stadtarchiv Borken ab Montag, den 4. April 2022 folgende Besuchsregeln:

 

  • Gemäß den Entscheidungen der Bundes- und der NRW-Landesregierung brauchen Sie als Besucherin bzw. Besucher ihren Impf-, Genesungs- bzw. Teststatus nicht mehr nachzuweisen.
  • Wegen der beengten räumlichen Verhältnisse sind in aller Regel weiterhin nur Einzelbesuche möglich.
  • Erforderlich ist eine Terminvereinbarung per Telefon unter 02861 / 939-217 (Dr. Norbert Fasse) bzw. 939-231 (Thomas Hacker) oder per E-Mail an stadtarchiv(at)borken.de
  • Es gelten die regulären Öffnungszeiten (Montag bis Donnerstag zwischen 9:00 und 12:00 Uhr), nach Absprache sind auch Freitags- bzw. Nachmittagstermine möglich.
  • Zwar sind Sie nicht mehr verpflichtet, eine Mund-Nasen-Maske zu tragen; auch ist der Besucherarbeitsplatz durch eine Acrylglasscheibe geschützt, so dass Sie am Platz maskenfrei arbeiten können. So wie wir Archivmitarbeiter jedoch dienstlich angehalten sind, bei intensiveren Kontakten weiterhin die Maske zu tragen, möchten wir auch Sie herzlich bitten, das Stadtarchiv mit einer Maske zu betreten und sie in nahen Gesprächssituationen weiterhin zu nutzen.

Wir hoffen auf Ihr Verständnis.